Seit 1. Januar 2014 neue Verkehrsregeln
Verfasst: 01.01.2014, 19:34
Mehr als 60 Änderungen der Straßenverkehrsordnung sind heute in kraft getreten. Unter anderem:
• Fahrer, die kürzer als drei Jahre den Führerschein haben, dürfen nicht mehr als 0,2 Promille Alkohol im Blut haben.
• Der Personalausweis muss immer mitgeführt werden.
• Ein Doppel-Headset darf während der Fahrt nicht getragen werden.
• Wer in einem mehrspurigen Kreisverkehr die rechte Fahrbahn befährt, muss zwingend die nächste Ausfahrt nutzen. Sonst droht eine
Geldstrafe zwischen 60 und 300 Euro.
• Neben einer Alkoholkontrolle wird nun auch zwingend Drogenmissbrauch kontrolliert.
• Auf Straßen, auf denen sich auch Fußgänger bewegen, darf nicht schneller als 20 km/h gefahren werden.
hjh
• Fahrer, die kürzer als drei Jahre den Führerschein haben, dürfen nicht mehr als 0,2 Promille Alkohol im Blut haben.
• Der Personalausweis muss immer mitgeführt werden.
• Ein Doppel-Headset darf während der Fahrt nicht getragen werden.
• Wer in einem mehrspurigen Kreisverkehr die rechte Fahrbahn befährt, muss zwingend die nächste Ausfahrt nutzen. Sonst droht eine
Geldstrafe zwischen 60 und 300 Euro.
• Neben einer Alkoholkontrolle wird nun auch zwingend Drogenmissbrauch kontrolliert.
• Auf Straßen, auf denen sich auch Fußgänger bewegen, darf nicht schneller als 20 km/h gefahren werden.
hjh