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Seit 1. Januar 2014 neue Verkehrsregeln

Verfasst: 01.01.2014, 19:34
von hjh
Mehr als 60 Änderungen der Straßenverkehrsordnung sind heute in kraft getreten. Unter anderem:

• Fahrer, die kürzer als drei Jahre den Führerschein haben, dürfen nicht mehr als 0,2 Promille Alkohol im Blut haben.

• Der Personalausweis muss immer mitgeführt werden.

• Ein Doppel-Headset darf während der Fahrt nicht getragen werden.

• Wer in einem mehrspurigen Kreisverkehr die rechte Fahrbahn befährt, muss zwingend die nächste Ausfahrt nutzen. Sonst droht eine
Geldstrafe zwischen 60 und 300 Euro.

• Neben einer Alkoholkontrolle wird nun auch zwingend Drogenmissbrauch kontrolliert.

• Auf Straßen, auf denen sich auch Fußgänger bewegen, darf nicht schneller als 20 km/h gefahren werden.
hjh