Ab 1. Januar: Gäste in Ferienhäusern meldepflichtig
Verfasst: 18.12.2013, 10:47
Seit einigen Jahren schon müssen Ferienhäuser zertifiziert werden. Dies ist bei fast allen inzwischen auch geschehen. Obwohl dies oft sehr penibel geschah.
An einem Beispiel, das für alle „Beherberger“ gilt, sei es demonstriert:
1 - Die örtlichen Beherbergungsbetriebe müssen außerhalb, direkt neben dem Haupteingang, eine Identifikationstafel anbringen, die von der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden muss: sie muss dem Muster in Anhang IV der vorliegenden Verordnung entsprechen.
2 - Das Typenschild der örtlichen Beherbergungsbetriebe ist aus transparentem Acryl-Material, extrudiert und geschliffen, 10 mm dick und hat die folgenden Eigenschaften
a) Größe 20 cm x 20 cm;
b) Font Neue Helvetica, Farbe grau (Pantone 431);
c) Anbringung in einer Entfernung von 50 mm von der Wand durch Schrauben aus rostfreiem Stahl in jeder Ecke von 8 mm Durchmesser und 60 mm Länge.
Auch ein Beschwerdebuch in portugiesischer Sprache muss geführt werden.
Die neue Verordnung verlangt auch, dass die Inhaber von lokalen Beherbergungsbetrieben, also auch von allen Ferienhäusern, der Regionaldirektion für Tourismus berichtspflichtig sind. Mitgeteilt werden muss u.a. die Anzahl der Gäste und deren Herkunft. Diese Statistiken seien für den Tourismussektor wichtig.
Quelle: http://www.azores.gov.pt/JO/Serie+I/201 ... e+2013.htm
hjh
An einem Beispiel, das für alle „Beherberger“ gilt, sei es demonstriert:
1 - Die örtlichen Beherbergungsbetriebe müssen außerhalb, direkt neben dem Haupteingang, eine Identifikationstafel anbringen, die von der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden muss: sie muss dem Muster in Anhang IV der vorliegenden Verordnung entsprechen.
2 - Das Typenschild der örtlichen Beherbergungsbetriebe ist aus transparentem Acryl-Material, extrudiert und geschliffen, 10 mm dick und hat die folgenden Eigenschaften
a) Größe 20 cm x 20 cm;
b) Font Neue Helvetica, Farbe grau (Pantone 431);
c) Anbringung in einer Entfernung von 50 mm von der Wand durch Schrauben aus rostfreiem Stahl in jeder Ecke von 8 mm Durchmesser und 60 mm Länge.
Auch ein Beschwerdebuch in portugiesischer Sprache muss geführt werden.
Die neue Verordnung verlangt auch, dass die Inhaber von lokalen Beherbergungsbetrieben, also auch von allen Ferienhäusern, der Regionaldirektion für Tourismus berichtspflichtig sind. Mitgeteilt werden muss u.a. die Anzahl der Gäste und deren Herkunft. Diese Statistiken seien für den Tourismussektor wichtig.
Quelle: http://www.azores.gov.pt/JO/Serie+I/201 ... e+2013.htm
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